Unsere Brandschutzbeauftragten Hamburg
beraten und unterstützen Sie gemäß
Baurechtsvorschriften, den Vorschriften der
Unfallversicherungen, den Richtlinien der
Schadensversicherer (VdS) und den Empfehlungen und
Richtlinien der Berufsverbände „Vereinigung zur
Förderung des Deutschen Brandschutzes“ und „Verein
der Brandschutzbeauftragten“.
Ein „bestellter Brandschutzbeauftragter“
ist eine speziell ausgebildete Person, die Gefahren
erkennen, beurteilen und Lösungsvorschläge für die
Beseitigung geben soll. Des Weiteren soll er die
Einhaltung aller brandschutztechnisch relevanten
Vorschriften (des Gesetzgebers, der
Berufsgenossenschaften und der Versicherer)
überwachen.
Der „externe Brandschutzbeauftragte“ wird
wann benötigt?
In vielen Bereichen des Gewerbes, der Industrie und
der unterschiedlichen Dienstleistungsunternehmen
wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten
zunehmend durch Hamburger Bauaufsicht,
Brandschutzdienststellen, Versicherer und
Geschäftspartner ganz konkret gefordert.
Unabhängig davon ist jeder Arbeitgeber grundsätzlich
gesetzlich verpflichtet, für den Schutz der sich im
Unternehmen befindlichen Personen zu sorgen. Da er
nur in den seltensten Fällen alle Anforderungen selbst
erfüllen kann, ist er deshalb gut beraten, wenn er nicht
nur die Aufgaben des Arbeitsschutzes, sondern auch
die Aufgaben des Brandschutzes an geeignete und gut
geschulte Brandschutzbeauftragte delegiert.
Ein effizienter vorbeugender, betrieblicher und
abwehrender Brandschutz im Unternehmen ist
unerlässlich, da Brandschutzmaßnahmen
existenzsichernd, sowohl für die einzelnen Personen
als auch für das gesamte Unternehmen selbst, sind.
Wir sind als Brandschutzbeauftragte
gemäß VdS 3111 / vfdb 12-09/01 geschult, zertifiziert
und nehmen an jährlichen branchenspezifischen
Weiterbildungen teil.
Die „Externen Brandschutzbeauftragten Hamburg“
können auf langjährige Erfahrung im vorbeugenden
Brandschutz zurückblicken, eine lösungsorientierte
Beratung und effektive / kostenbewusste Ergebnisse
bieten.
Warum ist es effizienter, einen
Brandschutzbeauftragten für Ihr Projekt im
Hamburger Raum zu beauftragen?
Durch die Übergabe der Verantwortung an einen
externen Brandschutzbeauftragten können alle
internen Mitarbeiter sich weiter auf ihre eigentlichen
Aufgaben konzentrieren. Externe
Brandschutzbeauftragte sind weniger „betriebsblind“
bei Rundgängen und ihnen ist, durch ihr tiefes
Fachwissen und umfangreiche Erfahrung, ein viel
effizienteres Arbeiten möglich. Des Weiteren sparen Sie
als Unternehmer bei Fortbildungskosten, Fachliteratur
und umfangreichen Normsammlungen.
Aufgaben von externen
Brandschutzbeauftragten in Hamburg (u. a.):
•
Als externe Brandschutzbeauftragte übernehmen
wir die Ausbildung oder die Auffrischung der
Ausbildung ihrer Brandschutz-, Evakuierungs- /
Räumungshelfer.
•
Jährliche Unterweisung / Brandschutzschulung
ihrer Mitarbeiter.
•
Durchführen von Brandschutzübungen.
•
Interne Brandschutzbegehungen mit Erstellung
von Mängelprotokollen.
•
Befassen mit der Bausubstanz, den Brandlasten
sowie mit sicherheitstechnischen Einrichtungen.
•
Prüfung der Fluchtwege bzw.
Fluchtwegkennzeichnung.
•
Erstellen bzw. Prüfung des Alarmplanes, der
Brandschutzordnung Teil A, B oder C, des Flucht-
und Rettungsplanes (inkl. Verhalten im Brandfall),
des Feuerwehrplanes sowie von
Feuerwehrlaufkarten.
•
Als Fachplaner-Brandschutz beraten wir Sie auch
gern, so Sie Unterstützung benötigen, zu allen
anderen Fragen des Brandschutzes.
Im Großraum Hamburg,
wie auch in den anliegenden Gebieten von Schleswig-
Holstein und Niedersachsen, sind wir als
Brandschutzbeauftragte oder Ausbilder für
Brandschutzhelfer tätig.
.
“Brandschutz ist nicht alles,
aber ohne Brandschutz ist schnell alles nichts.”