Brandschutzbeauftragte

Unsere Brandschutzbeauftragten Hamburg

beraten und unterstützen Sie gemäß Baurechtsvorschriften, den Vorschriften der Unfallversicherungen, den Richtlinien der Schadensversicherer (VdS) und den Empfehlungen und Richtlinien der Berufsverbände „Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes“ und „Verein der Brandschutzbeauftragten“.

Ein „bestellter Brandschutzbeauftragter“

ist eine speziell ausgebildete Person, die Gefahren erkennen, beurteilen und Lösungsvorschläge für die Beseitigung geben soll. Des Weiteren soll er die Einhaltung aller brandschutztechnisch relevanten Vorschriften (des Gesetzgebers, der Berufsgenossenschaften und der Versicherer) überwachen.

Der „externe Brandschutzbeauftragte“ wird wann benötigt?

In vielen Bereichen des Gewerbes, der Industrie und der unterschiedlichen Dienstleistungsunternehmen wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten zunehmend durch Hamburger Bauaufsicht, Brandschutzdienststellen, Versicherer und Geschäftspartner ganz konkret gefordert. Unabhängig davon ist jeder Arbeitgeber grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, für den Schutz der sich im Unternehmen befindlichen Personen zu sorgen. Da er nur in den seltensten Fällen alle Anforderungen selbst erfüllen kann, ist er deshalb gut beraten, wenn er nicht nur die Aufgaben des Arbeitsschutzes, sondern auch die Aufgaben des Brandschutzes an geeignete und gut geschulte Brandschutzbeauftragte delegiert. Ein effizienter vorbeugender, betrieblicher und abwehrender Brandschutz im Unternehmen ist unerlässlich, da Brandschutzmaßnahmen existenzsichernd, sowohl für die einzelnen Personen als auch für das gesamte Unternehmen selbst, sind.

Wir sind als Brandschutzbeauftragte

gemäß VdS 3111 / vfdb 12-09/01 geschult, zertifiziert und nehmen an jährlichen branchenspezifischen Weiterbildungen teil. Die „Externen Brandschutzbeauftragten Hamburg“ können auf langjährige Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz zurückblicken, eine lösungsorientierte Beratung und effektive / kostenbewusste Ergebnisse bieten.

Warum ist es effizienter, einen Brandschutzbeauftragten für

Ihr Projekt im Hamburger Raum zu beauftragen?

Durch die Übergabe der Verantwortung an einen externen Brandschutzbeauftragten können alle internen Mitarbeiter sich weiter auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren. Externe Brandschutzbeauftragte sind weniger „betriebsblind“ bei Rundgängen und ihnen ist, durch ihr tiefes Fachwissen und umfangreiche Erfahrung, ein viel effizienteres Arbeiten möglich. Des Weiteren sparen Sie als Unternehmer bei Fortbildungskosten, Fachliteratur und umfangreichen Normsammlungen.

Aufgaben von externen Brandschutzbeauftragten in

Hamburg (u. a.):

Als externe Brandschutzbeauftragte übernehmen wir die Ausbildung oder die Auffrischung der Ausbildung ihrer Brandschutz-, Evakuierungs- / Räumungshelfer. Jährliche Unterweisung / Brandschutzschulung ihrer Mitarbeiter. Durchführen von Brandschutzübungen. Interne Brandschutzbegehungen mit Erstellung von Mängelprotokollen. Befassen mit der Bausubstanz, den Brandlasten sowie mit sicherheitstechnischen Einrichtungen. Prüfung der Fluchtwege bzw. Fluchtwegkennzeichnung. Erstellen bzw. Prüfung des Alarmplanes, der Brandschutzordnung Teil A, B oder C, des Flucht- und Rettungsplanes (inkl. Verhalten im Brandfall), des Feuerwehrplanes sowie von Feuerwehrlaufkarten. Als Fachplaner-Brandschutz beraten wir Sie auch gern, so Sie Unterstützung benötigen, zu allen anderen Fragen des Brandschutzes.

Im Großraum Hamburg,

wie auch in den anliegenden Gebieten von Schleswig-Holstein und Niedersachsen, sind wir als Brandschutzbeauftragte oder Ausbilder für Brandschutzhelfer tätig. .
“Brandschutz ist nicht alles, aber ohne Brandschutz ist schnell alles nichts.”
Brandschutzbeauftragter, Hamburg, Schwerin, Lübeck, Kiel, Rostock

Unsere Brandschutzbeauftragten Hamburg

beraten und unterstützen Sie gemäß Baurechtsvorschriften, den Vorschriften der Unfallversicherungen, den Richtlinien der Schadensversicherer (VdS) und den Empfehlungen und Richtlinien der Berufsverbände „Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes“ und „Verein der Brandschutzbeauftragten“.

Ein „bestellter Brandschutzbeauftragter“

ist eine speziell ausgebildete Person, die Gefahren erkennen, beurteilen und Lösungsvorschläge für die Beseitigung geben soll. Des Weiteren soll er die Einhaltung aller brandschutztechnisch relevanten Vorschriften (des Gesetzgebers, der Berufsgenossenschaften und der Versicherer) überwachen.

Der „externe Brandschutzbeauftragte“ wird

wann benötigt?

In vielen Bereichen des Gewerbes, der Industrie und der unterschiedlichen Dienstleistungsunternehmen wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten zunehmend durch Hamburger Bauaufsicht, Brandschutzdienststellen, Versicherer und Geschäftspartner ganz konkret gefordert. Unabhängig davon ist jeder Arbeitgeber grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, für den Schutz der sich im Unternehmen befindlichen Personen zu sorgen. Da er nur in den seltensten Fällen alle Anforderungen selbst erfüllen kann, ist er deshalb gut beraten, wenn er nicht nur die Aufgaben des Arbeitsschutzes, sondern auch die Aufgaben des Brandschutzes an geeignete und gut geschulte Brandschutzbeauftragte delegiert. Ein effizienter vorbeugender, betrieblicher und abwehrender Brandschutz im Unternehmen ist unerlässlich, da Brandschutzmaßnahmen existenzsichernd, sowohl für die einzelnen Personen als auch für das gesamte Unternehmen selbst, sind.

Wir sind als Brandschutzbeauftragte

gemäß VdS 3111 / vfdb 12-09/01 geschult, zertifiziert und nehmen an jährlichen branchenspezifischen Weiterbildungen teil. Die „Externen Brandschutzbeauftragten Hamburg“ können auf langjährige Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz zurückblicken, eine lösungsorientierte Beratung und effektive / kostenbewusste Ergebnisse bieten.

Warum ist es effizienter, einen

Brandschutzbeauftragten für Ihr Projekt im

Hamburger Raum zu beauftragen?

Durch die Übergabe der Verantwortung an einen externen Brandschutzbeauftragten können alle internen Mitarbeiter sich weiter auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren. Externe Brandschutzbeauftragte sind weniger „betriebsblind“ bei Rundgängen und ihnen ist, durch ihr tiefes Fachwissen und umfangreiche Erfahrung, ein viel effizienteres Arbeiten möglich. Des Weiteren sparen Sie als Unternehmer bei Fortbildungskosten, Fachliteratur und umfangreichen Normsammlungen.

Aufgaben von externen

Brandschutzbeauftragten in Hamburg (u. a.):

Als externe Brandschutzbeauftragte übernehmen wir die Ausbildung oder die Auffrischung der Ausbildung ihrer Brandschutz-, Evakuierungs- / Räumungshelfer. Jährliche Unterweisung / Brandschutzschulung ihrer Mitarbeiter. Durchführen von Brandschutzübungen. Interne Brandschutzbegehungen mit Erstellung von Mängelprotokollen. Befassen mit der Bausubstanz, den Brandlasten sowie mit sicherheitstechnischen Einrichtungen. Prüfung der Fluchtwege bzw. Fluchtwegkennzeichnung. Erstellen bzw. Prüfung des Alarmplanes, der Brandschutzordnung Teil A, B oder C, des Flucht- und Rettungsplanes (inkl. Verhalten im Brandfall), des Feuerwehrplanes sowie von Feuerwehrlaufkarten. Als Fachplaner-Brandschutz beraten wir Sie auch gern, so Sie Unterstützung benötigen, zu allen anderen Fragen des Brandschutzes.

Im Großraum Hamburg,

wie auch in den anliegenden Gebieten von Schleswig- Holstein und Niedersachsen, sind wir als Brandschutzbeauftragte oder Ausbilder für Brandschutzhelfer tätig. .
“Brandschutz ist nicht alles, aber ohne Brandschutz ist schnell alles nichts.”

Unsere Brandschutzbeauftragten Hamburg

beraten und unterstützen Sie gemäß Baurechtsvorschriften, den Vorschriften der Unfallversicherungen, den Richtlinien der Schadensversicherer (VdS) und den Empfehlungen und Richtlinien der Berufsverbände „Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes“ und „Verein der Brandschutzbeauftragten“.

Ein „bestellter Brandschutzbeauftragter“

ist eine speziell ausgebildete Person, die Gefahren erkennen, beurteilen und Lösungsvorschläge für die Beseitigung geben soll. Des Weiteren soll er die Einhaltung aller brandschutztechnisch relevanten Vorschriften (des Gesetzgebers, der Berufsgenossenschaften und der Versicherer) überwachen.

Der „externe Brandschutzbeauftragte“ wird

wann benötigt?

In vielen Bereichen des Gewerbes, der Industrie und der unterschiedlichen Dienstleistungsunternehmen wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten zunehmend durch Hamburger Bauaufsicht, Brandschutzdienststellen, Versicherer und Geschäftspartner ganz konkret gefordert. Unabhängig davon ist jeder Arbeitgeber grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, für den Schutz der sich im Unternehmen befindlichen Personen zu sorgen. Da er nur in den seltensten Fällen alle Anforderungen selbst erfüllen kann, ist er deshalb gut beraten, wenn er nicht nur die Aufgaben des Arbeitsschutzes, sondern auch die Aufgaben des Brandschutzes an geeignete und gut geschulte Brandschutzbeauftragte delegiert. Ein effizienter vorbeugender, betrieblicher und abwehrender Brandschutz im Unternehmen ist unerlässlich, da Brandschutzmaßnahmen existenzsichernd, sowohl für die einzelnen Personen als auch für das gesamte Unternehmen selbst, sind.

Wir sind als Brandschutzbeauftragte

gemäß VdS 3111 / vfdb 12-09/01 geschult, zertifiziert und nehmen an jährlichen branchenspezifischen Weiterbildungen teil. Die „Externen Brandschutzbeauftragten Hamburg“ können auf langjährige Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz zurückblicken, eine lösungsorientierte Beratung und effektive / kostenbewusste Ergebnisse bieten.

Warum ist es effizienter, einen

Brandschutzbeauftragten für Ihr Projekt im

Hamburger Raum zu beauftragen?

Durch die Übergabe der Verantwortung an einen externen Brandschutzbeauftragten können alle internen Mitarbeiter sich weiter auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren. Externe Brandschutzbeauftragte sind weniger „betriebsblind“ bei Rundgängen und ihnen ist, durch ihr tiefes Fachwissen und umfangreiche Erfahrung, ein viel effizienteres Arbeiten möglich. Des Weiteren sparen Sie als Unternehmer bei Fortbildungskosten, Fachliteratur und umfangreichen Normsammlungen.

Aufgaben von externen

Brandschutzbeauftragten in Hamburg (u. a.):

Als externe Brandschutzbeauftragte übernehmen wir die Ausbildung oder die Auffrischung der Ausbildung ihrer Brandschutz-, Evakuierungs- / Räumungshelfer. Jährliche Unterweisung / Brandschutzschulung ihrer Mitarbeiter. Durchführen von Brandschutzübungen. Interne Brandschutzbegehungen mit Erstellung von Mängelprotokollen. Befassen mit der Bausubstanz, den Brandlasten sowie mit sicherheitstechnischen Einrichtungen. Prüfung der Fluchtwege bzw. Fluchtwegkennzeichnung. Erstellen bzw. Prüfung des Alarmplanes, der Brandschutzordnung Teil A, B oder C, des Flucht- und Rettungsplanes (inkl. Verhalten im Brandfall), des Feuerwehrplanes sowie von Feuerwehrlaufkarten. Als Fachplaner-Brandschutz beraten wir Sie auch gern, so Sie Unterstützung benötigen, zu allen anderen Fragen des Brandschutzes.

Im Großraum Hamburg,

wie auch in den anliegenden Gebieten von Schleswig- Holstein und Niedersachsen, sind wir als Brandschutzbeauftragte oder Ausbilder für Brandschutzhelfer tätig. .
“Brandschutz ist nicht alles, aber ohne Brandschutz ist schnell alles nichts.”